Lizenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. Januar 2024, 09:29 Uhr


Lizenzgeber: HS TechTransfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die HS TechTransfer UG & Co. KG agiert in der Rolle des Lizenzgebers, wobei die exklusive Lizenznehmerin die EW Gruppe ist. Diese exklusive Lizenz räumt der EW Gruppe das besondere Privileg ein, Standortlizenzen für den Betrieb von Upcycling Kraftwerken (UCK-Anlagen) zu vergeben. In dieser spezifischen Vereinbarung fungiert die HS TechTransfer als Quelle für die Übertragung von Lizenzen und geistigem Eigentum, während die EW Gruppe die exklusiven Rechte erhält, diese Lizenzen an Dritte zu vergeben, insbesondere für den Einsatz und Betrieb von Upcycling Kraftwerken an verschiedenen Standorten. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es der EW Gruppe, ihre Expertise im Bereich Upcycling-Technologie gezielt zu nutzen und gleichzeitig einen Mehrwert durch die Vergabe von Standortlizenzen in diversen Anwendungsbereichen zu schaffen.

Exklusiver Lizenznehmer: EW Gruppe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EW Gruppe GmbH nimmt in diesem Rahmen die Position des exklusiven Lizenznehmers ein, wobei ihr exklusive Rechte durch die HS TechTransfer gewährt werden. Diese exklusive Lizenz ermächtigt die EW Gruppe dazu, weltweit Standortlizenzen für den Betrieb von Upcycling-Kraftwerken (UCK-Anlagen) zu vergeben. In dieser einzigartigen Vereinbarung fungiert die HS TechTransfer als Quelle für die Übertragung von Lizenzen und geistigem Eigentum, während die EW Gruppe die exklusiven Rechte erhält, diese Lizenzen an interessierte Parteien auf globaler Ebene zu vermitteln.

Standortlizenz: Kunde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lizenzerhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gewährte Standortlizenz für den Bau und Betrieb einer Upcycling-Kraftwerksanlage (UCK-Anlage) ist von zeitlich unbegrenzter Gültigkeit und eröffnet dem Lizenznehmer die Möglichkeit, das Betriebsrecht auch nach Einstellung der Anlage an Dritte zu übertragen. Diese Übertragung kann nicht nur an einen anderen Betreiber erfolgen, sondern auch an einem vollständig anderen Standort. Der Prozess des Verkaufs und der Standortsuche obliegt dem Lizenznehmer, der eigenständig die notwendigen Schritte unternehmen muss.

Lizenzübertragung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Übertragung der Lizenz von einem ursprünglichen Lizenznehmer auf einen neuen Lizenznehmer erfordert die Zustimmung der EW Gruppe GmbH, die als Inhaber der exklusiven Lizenz diese Genehmigung erteilt. Im Falle einer Lizenzübertragung wird eine Gebühr in Höhe von 1% des Verkaufserlöses an die EW Gruppe fällig, um die Nutzung und Übertragung der exklusiven Lizenz zu honorieren.

Standortauswahl und Genehmigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wichtig ist auch, dass bei der Auswahl eines neuen Standorts im Voraus eine schriftliche Genehmigung von der EW Gruppe eingeholt werden muss. Diese Genehmigung stellt sicher, dass der ausgewählte Standort nicht bereits durch die Standortlizenz eines anderen Lizenznehmers besetzt ist, und gewährleistet somit die Exklusivität und Rechtmäßigkeit des Betriebs an dem neuen Standort. Diese Regelung dient dazu, potenzielle Konflikte um Standortrechte zu vermeiden und die Interessen aller Parteien zu schützen.